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SEC genehmigt Nasdaq den Handel mit Bitcoin-Indexoptionen

Die SEC hat der Nasdaq den Handel mit Bitcoin-Indexoptionen genehmigt. Vor dem Start fehlt jedoch das Votum der CFTC.

23. Mai 2026 · 2 Min. Lesezeit
Das Logo der US-Börsenaufsicht SEC neben einer goldenen Bitcoin-Münze vor einem Kurs-Chart

Die US-Börsenaufsicht SEC hat der Technologiebörse Nasdaq die Zulassung für den Handel mit Bitcoin-Indexoptionen erteilt. Die Verträge sollen künftig unter dem Ticker QBTC an der Philadelphia Stock Exchange (Phlx) gelistet werden. Bevor der Handel jedoch offiziell starten kann, ist zwingend noch die Zustimmung der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) erforderlich.

Details zu den neuen Krypto-Optionen

Die geplanten Kontrakte werden in bar abgewickelt und orientieren sich am europäischen Ausübungsstil. Die SEC legte in ihrer Anordnung fest, dass die minimale Preisbewegung bei den QBTC-Optionen 0,01 US-Dollar beträgt.

Zudem gilt ein striktes Positionslimit von 24.000 Kontrakten pro Seite. Dies entspricht laut Behörde ungefähr 0,12 Prozent des gesamten ausstehenden Angebots der größten Kryptowährung.

CFTC-Zulassung steht noch aus

Obwohl das grüne Licht der SEC nun vorliegt, verzögert sich der tatsächliche Handelsstart. Da das digitale Gold in den USA als Rohstoff eingestuft wird, fällt es grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der CFTC.

Die SEC betonte in ihrem Beschluss, dass eine geteilte Zuständigkeit beider Behörden bei bestimmten Finanzprodukten durchaus etabliert sei. Dies stützt sich auf den Dodd-Frank Act, der Überschneidungen erlaubt, sofern die CFTC entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Krypto-Rückenwind unter neuem SEC-Chef

Unter dem Vorsitzenden Paul Atkins schlägt die Börsenaufsicht zunehmend einen branchenfreundlichen Kurs ein. Atkins hat in den vergangenen Monaten bereits mehrere öffentlichkeitswirksame Durchsetzungsverfahren gegen Krypto-Unternehmen beendet, die unter der vorherigen Führung eingeleitet wurden.

Zudem fordert der SEC-Chef klare regulatorische Rahmenbedingungen, um Innovationen zu fördern. Aktuell bereitet die Behörde eine sogenannte Innovationsausnahme vor, die den dezentralen Handel von tokenisierten Aktien auf Blockchain-Basis weiter erleichtern soll.

Gregor Kaufmann · Redakteur·in
Bei dcc.finance seit 2024

Reporter bei dcc.finance.

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