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Satoshi Nakamoto: Gericht stoppt Klage um Milliarden-Bitcoin-Vermögen

Ein New Yorker Gericht blockiert eine Klage, die den Besitz von Satoshi Nakamotos ruhenden Bitcoin beansprucht.

20. Juni 2026 · 2 Min. Lesezeit
Ein Richterhammer neben einer physischen Bitcoin-Münze auf einem Holztisch.

Ein New Yorker Gericht hat eine umstrittene Klage um das vermeintlich verlorene Bitcoin-Vermögen von Satoshi Nakamoto vorläufig gestoppt. Unbekannte Kläger versuchten, sich das rechtliche Eigentum an über einer Million ruhender BTC über ein Gesetz für Fundsachen zuzusprechen.

Ruhende Bitcoin sind kein Fundstück

Die unter dem Pseudonym „Noah Doe“ agierenden Kläger reichten im März eine Klage beim New York Supreme Court ein. Sie forderten die Besitzrechte an insgesamt 3,799 Millionen BTC, die laut ihrer Argumentation als verlorenes Eigentum gelten.

Darunter befinden sich auch jene 1,09 Millionen Einheiten der größten Kryptowährung, die dem Erfinder Satoshi Nakamoto zugerechnet werden. Ein Versäumnisurteil zugunsten der Kläger hätte laut Experten weitreichende und gefährliche rechtliche Folgen für die gesamte Krypto-Industrie haben können.

Doch der Fall stieß auf erheblichen Widerstand aus der Krypto-Community. Der Rechtsexperte Ian R. Cohen reichte Ende Mai eine ausführliche Stellungnahme ein, die die rechtliche Argumentation der Kläger demontiert.

Private Keys definieren das Eigentum

Cohen argumentierte, dass das New Yorker Gesetz für Fundsachen nicht auf selbstverwahrte Krypto-Assets anwendbar ist. Eine ruhende Adresse bedeute nicht, dass das digitale Gold aufgegeben wurde, sondern sei vielmehr mit einem unangetasteten Sparkonto vergleichbar.

Der Kern seiner Verteidigung beruht auf einem grundlegenden Prinzip der Blockchain-Technologie. Wer den privaten Schlüssel (Private Key) nicht besitzt, kann auch kein rechtmäßiger Eigentümer der dazugehörigen Wallets sein.

„Man kann keine Wallet finden, die man nicht öffnen kann“, fasst Cohen die technische und rechtliche Realität zusammen.

Zudem zeigen aktuelle On-Chain-Daten, dass einige der angeblich verlorenen Adressen kürzlich Transaktionen durchführten. Dies widerlegt die grundlegende Annahme der Kläger, die Coins seien dauerhaft herrenlos.

Infolgedessen setzte Richterin Kathy King das Verfahren vorerst aus und blockierte eine mögliche automatische Urteilsverkündung. Die Anwälte der Kläger legten zwar Widerspruch ein, doch die aktuelle Rechtslage schützt die ruhenden Bestände vorerst vor staatlichem oder privatem Zugriff.

Gregor Kaufmann · Redakteur·in
Bei dcc.finance seit 2024

Reporter bei dcc.finance.

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