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Digital Chamber bekämpft New Yorker Klage um ruhende Bitcoin-Wallets

Die Blockchain-Vereinigung Digital Chamber fordert die Abweisung einer New Yorker Klage um 39.069 inaktive Bitcoin-Wallets.

7. Juli 2026 · 09:42 · 2 Min. Lesezeit
Ein Richterhammer neben einer physischen Bitcoin-Münze auf juristischen Dokumenten

Die Blockchain-Interessenvertretung Digital Chamber hat einen sogenannten Amicus Brief bei einem New Yorker Gericht eingereicht, um eine umstrittene Klage abzuweisen. Bei dem Rechtsstreit geht es um die Besitzansprüche an 39.069 ruhenden Bitcoin-Wallets. Die Vereinigung argumentiert, dass eine Stattgabe der Klage einen gefährlichen Präzedenzfall für die Krypto-Selbstverwahrung schaffen würde.

Bedrohung für digitale Eigentumsrechte

Im Mai dieses Jahres reichten ein Kläger unter dem Pseudonym Noah Doe sowie zwei Unternehmen aus Wyoming die Klage ein. Sie fordern auf Basis des New Yorker Gesetzes für verlorenes Eigentum den Zugriff auf die inaktiven Adressen.

Die betroffenen Wallets halten schätzungsweise 3,7 Millionen BTC mit einem aktuellen Gegenwert von rund 234 Milliarden US-Dollar. Laut Daten der Analyseplattform Timechain Index gehören dazu auch Adressen, die mit dem Bitcoin-Erfinder Satoshi Nakamoto in Verbindung gebracht werden.

Die Digital Chamber warnt in ihrem Einspruch vor weitreichenden Konsequenzen für den gesamten Finanzmarkt. Würden unbewegte Krypto-Bestände pauschal als verlassenes Eigentum deklariert, untergrabe dies die fundamentalen Prinzipien des digitalen Eigentums.

Ruhende Adressen werden plötzlich aktiv

Unabhängig von dem laufenden Gerichtsverfahren zeigt die On-Chain-Datenanalyse eine plötzliche Aktivität bei einigen der genannten Adressen. Im Juni bewegten 31 der gelisteten Wallets insgesamt 17.527 Einheiten der größten Kryptowährung.

Erst kürzlich transferierte eine weitere Adresse nach fast 15 Jahren Inaktivität 30 BTC im Wert von knapp 1,88 Millionen US-Dollar.

Wie die Kläger im Falle eines rechtlichen Sieges ohne die dazugehörigen Private Keys an die Vermögenswerte gelangen wollen, bleibt technisch völlig unklar. Mittlerweile hat zudem ein pseudonymer Beklagter einen eigenen Antrag auf Klageabweisung gestellt und den rechtmäßigen Besitz einer der betroffenen Wallets beansprucht.

Gregor Kaufmann · Redakteur
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