Tether & Co: Anchorage fordert Klarheit bei Stablecoin-Sanktionen
Die Krypto-Bank Anchorage fordert vom US-Finanzministerium rechtliche Klarheit für Stablecoin-Emittenten wie Tether.
Die Krypto-Bank Anchorage Digital hat das US-Finanzministerium aufgefordert, die Sanktionsregeln für Stablecoin-Emittenten wie Tether (USDT) auf dem Sekundärmarkt zu präzisieren. In einem aktuellen Kommentar unterstützt das Unternehmen zwar die geplanten Geldwäsche-Richtlinien (AML), warnt jedoch vor unklaren Haftungsrisiken.
Neue Pflichten für Stablecoin-Emittenten
Das im April vorgeschlagene Rahmenwerk des US-Finanzministeriums im Zuge des sogenannten GENIUS Acts sieht vor, Stablecoin-Herausgeber künftig als Finanzinstitute einzustufen. Damit unterliegen sie dem US-amerikanischen Bank Secrecy Act.
Für Branchengrößen wie Tether, die hinter dem weltweit größten an den US-Dollar gekoppelten Token stehen, bedeutet dies strengere Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und eine verstärkte Kundenprüfung. Die Behörden FinCEN und OFAC wollen Krypto-Unternehmen so konsequent an bestehende US-Standards angleichen.
Haftungsrisiken auf dem Sekundärmarkt
Anchorage betont, dass die neuen Vorgaben grundsätzlich eine gute Balance zwischen Compliance und Innovation bieten. Allerdings fordert der Infrastrukturanbieter dringend rechtliche Klarheit bezüglich der Haftung auf Sekundärmärkten.
Emittenten dürfen laut Anchorage nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn sanktionierte Nutzer unbemerkt über Smart Contracts miteinander interagieren. Eine klare Regelung sei hier entscheidend, um die US-Führungsrolle bei der nächsten Generation von Zahlungsinfrastrukturen zu sichern.
Kritik aus der Krypto-Industrie
Die Unterstützung für die vorgeschlagenen Regeln ist in der Krypto-Branche keineswegs einheitlich. So äußerten die Derivate-Börse Hyperliquid und das Risikokapitalunternehmen Paradigm in eigenen Stellungnahmen weitaus schärfere Kritik an dem Vorhaben.
Die Akteure bemängeln, dass das aktuelle Rahmenwerk Smart-Contract-Interaktionen als fortlaufende Dienstleistung wertet. Dies berge unkalkulierbare Sanktionsrisiken für die Herausgeber, selbst wenn diese keine direkte Beziehung zu den handelnden Parteien haben oder deren Identität nicht einsehen können.


