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Fed und FinCEN planen neue KYC-Pflichten für Tether und Stablecoins

US-Behörden planen neue KYC-Richtlinien für Stablecoin-Emittenten, die vor allem institutionelle Großkunden betreffen.

19. Juni 2026 · 2 Min. Lesezeit
US-Kapitol im Hintergrund mit einer goldenen Tether-Münze und Paragrafen-Zeichen im Vordergrund

US-Finanzaufsichtsbehörden haben am 18. Juni 2026 einen neuen Regelungsentwurf vorgestellt, der Stablecoin-Emittenten zu strengeren Identitätsprüfungen (KYC) verpflichtet. Das geplante Gesetz namens „GENIUS Act“ zielt dabei gezielt auf institutionelle Großkunden im Primärmarkt ab.

Reguläre Krypto-Nutzer, die auf Kryptobörsen handeln, bleiben von den direkten Auswirkungen des Vorstoßes der US-Notenbank Fed, des FinCEN und weiterer Behörden weitgehend verschont.

Neue KYC-Regeln betreffen den Primärmarkt

Der Markt für wertstabile Kryptowährungen basiert grundsätzlich auf einer zweistufigen Struktur. Im Primärmarkt interagieren institutionelle Akteure wie Banken oder Börsen direkt mit den Herausgebern, um neue Token zu erschaffen oder einzulösen.

Genau hier setzt der neue Entwurf der US-Behörden an. Emittenten müssen künftig ein verpflichtendes Identifikationsprogramm (Customer Identification Program, CIP) implementieren.

Institutionelle Kunden müssen dabei umfangreiche Identifikationsdaten vorlegen. Diese Daten werden anschließend von den Unternehmen zwingend mit staatlichen Sanktions- und Terrorlisten abgeglichen.

Tether und Circle bereits auf Banken-Niveau

Für den Durchschnittsanleger auf dem Sekundärmarkt ändert sich durch den Vorschlag zunächst nichts. Auch für die großen Branchenvertreter formalisiert das Gesetz vor allem bereits bestehende Praktiken.

Tether verlangt für die direkte Ausgabe und Rücknahme der an den US-Dollar gekoppelten Währung USDT schon heute die strikte Verifizierung von Firmenkunden. Zudem gilt bei dem Branchenprimus eine Mindesteinlage von 100.000 US-Dollar.

Auch der Konkurrent Circle setzt bei seinem USDC-Programm ähnliche Standards an. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass diese internen Compliance-Richtlinien künftig zu expliziten regulatorischen Pflichten auf Bundesebene werden.

Strenge Aufsicht für Stablecoin-Herausgeber

Der weitreichendste Aspekt des Entwurfs ist die geplante Einstufung von Stablecoin-Emittenten als Finanzinstitute nach dem Bank Secrecy Act (BSA).

Durch diese rechtliche Klassifizierung unterliegen die Herausgeber der digitalen Leitwährungen denselben strengen Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wie traditionelle US-Banken.

Gregor Kaufmann · Redakteur·in
Bei dcc.finance seit 2024

Reporter bei dcc.finance.

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