FASB definiert strenge Regeln für Stablecoins wie Tether als Barmittel
Das US-Gremium FASB hat vorgeschlagen, unter welchen strengen Bedingungen Stablecoins in Unternehmensbilanzen als Barmittel gelten.
Das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat neue Richtlinien vorgeschlagen, unter welchen Bedingungen Stablecoins wie Tether (USDT) bilanziell als Barmitteläquivalente (Cash Equivalents) eingestuft werden dürfen. Die Behörde fordert für die US-Rechnungslegung direkte Einlöserechte beim Emittenten sowie vollständige, hochliquide Reserven.
Strenge Vorgaben für die Reserven
Nach dem Vorschlag der Rechnungsleger reicht eine bloße Liquidität auf dem Sekundärmarkt für eine Anerkennung in den Bilanzen nicht aus. Halter der digitalen Assets müssen stattdessen ein vertraglich zugesichertes Recht auf den direkten Umtausch beim Herausgeber in einen festgelegten Bargeldbetrag besitzen.
Zudem wird ein striktes Eins-zu-Eins-Verhältnis bei den Rücklagen gefordert. Diese Reserven müssen getrennt aufbewahrt und in kurzfristigen, hochliquiden Werten gehalten werden.
Stablecoins, die durch andere Kryptowährungen oder Gold gedeckt sind, erfüllen diese Kriterien laut dem FASB ausdrücklich nicht. Die Behörde begründet diesen Ausschluss mit den starken Schwankungsrisiken bei der Bewertung solcher Anlageklassen.
Auswirkungen auf Branchenführer Tether
Für Unternehmen wie Tether, den Herausgeber des größten Stablecoins USDT, bedeuten diese Klarstellungen wichtige buchhalterische Weichenstellungen auf dem US-Markt. Das Krypto-Unternehmen kündigte erst kürzlich an, eine der renommierten „Big Four“-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit einem vollständigen Audit seiner Reserven beauftragen zu wollen.
US-Unternehmen hätten künftig die Wahl, qualifizierte Token unter Berücksichtigung geltender Gesetze und Regulierungen als Barmitteläquivalente auszuweisen. An der grundlegenden Definition des Begriffs ändert der Vorstoß jedoch nichts, er fügt lediglich veranschaulichende Beispiele hinzu.
Bis zum 19. November nimmt das Gremium nun öffentliche Stellungnahmen zu dem Update entgegen. Nach der Prüfung des Feedbacks soll ein verbindliches Datum für das Inkrafttreten der neuen Rechnungslegungsstandards festgelegt werden.


