Coinbase öffnet Zugang für chinesische Nutzer trotz Bitcoin-Verbot
Coinbase akzeptiert offenbar chinesische Ausweise zur Anmeldung, obwohl das Krypto-Verbot in Peking weiterhin aktiv ist.
Die US-amerikanische Kryptobörse Coinbase hat Berichten zufolge begonnen, chinesische Personalausweise und Festlandadressen für die Kontoverifizierung zu akzeptieren. Dieser Schritt erfolgt, obwohl das strikte Krypto-Handelsverbot der Regierung in Peking weiterhin in Kraft ist.
Widersprüchliche Angaben zur Verifizierung
Bisher standen Einwohner des chinesischen Festlands vor hohen Hürden bei der Registrierung. Der Prozess erforderte zwingend einen chinesischen Reisepass sowie eine Adresse in Hongkong.
Nun zeigen Nutzerberichte in den sozialen Medien erfolgreiche Anmeldungen mit regulären Personalausweisen. Die offiziellen Support-Dokumente der Handelsplattform listen jedoch weiterhin nur den Reisepass als gültiges Dokument auf.
Eine Sprecherin von Coinbase verwies auf Anfrage lediglich auf die internationale Offshore-Plattform des Unternehmens. Eine direkte Bestätigung für die Änderungen auf dem chinesischen Festland blieb bislang aus.
Ein Test für das strikte Krypto-Verbot
Die People's Bank of China hatte den Handel mit digitalen Vermögenswerten im September 2021 offiziell für illegal erklärt. Diese Maßnahme stuft auch Dienstleistungen von ausländischen Börsen für festlandchinesische Einwohner als illegale Finanzaktivität ein.
Die historischen Auswirkungen dieser Regulierung auf den Markt waren enorm. Vor dem Eingreifen der Behörden stellte China laut Daten der Universität Cambridge im Jahr 2019 noch über 75 Prozent der globalen Hashrate für Bitcoin (BTC).
Nach dem weitreichenden Mining-Verbot brach der Anteil an der Rechenleistung der größten Kryptowährung bis Juli 2021 nahezu auf null ein.
Ein erleichterter Zugang für chinesische Privatanleger könnte nun eine erhebliche neue Nachfrage auf dem Markt generieren. Für die Nutzer selbst bleibt das rechtliche Risiko jedoch bestehen, da der Krypto-Handel in China weiterhin verboten ist.


